Aave Labs will die Marke Aave in eine Stiftung auf den Kaimaninseln geben
Aave Labs hat im Governance-Forum von Aave vorgeschlagen, die Aave Foundation zu gründen: eine mitgliederlose Stiftungsgesellschaft auf den Kaimaninseln, die die Marke Aave und das zugehörige geistige Eigentum zugunsten des Protokolls halten soll. Der am 2. Oktober veröffentlichte Vorschlag zur Diskussion betrifft nur die erste von mehreren Phasen.
Das beschriebene Problem. Die Aave-DAO hat über Jahre Dienstleister für Code, Risikowerkzeuge, Modelle und Dokumentation bezahlt. Laut Vorschlag wurde das Eigentum an diesen Arbeiten uneinheitlich geregelt und liegt in mehreren Fällen bei dem Anbieter, der sie gebaut hat. Auch Marke und wichtigste Domains liegen außerhalb der Kontrolle der DAO. Eine DAO kann keine Marke anmelden, nicht wegen Verletzung klagen und keine Domain halten – sie habe also, so der Vorschlag, für Werte bezahlt, die sie nicht verteidigen kann. Eine Stiftungsgesellschaft auf den Kaimaninseln kann Eigentum halten, Verträge schließen und vor Gericht auftreten; ohne Mitglieder hat niemand Rechte an ihr.
Was Phase 1 umfasst. Gegründet wird die Gesellschaft, und ernannt werden ein erster unabhängiger Direktor sowie ein vom Direktor unabhängiger Aufseher. Geld wird nur für angemessene Gründungs-, Rechts- und Ernennungskosten sowie einen qualifizierten Sekretär beantragt; ein laufendes Budget nicht. Die Übertragung von Marke, Domains und Code-Rechten käme in späteren Phasen, jede mit eigenem Umfang und eigener Abstimmung, und die DAO kann nach jeder Phase aufhören.
Die eingebauten Grenzen. Nach den ersten Ernennungen werden Direktoren nur per On-Chain-Vorschlag ernannt und abberufen. Weder Aave Labs noch ein Dienstleister der DAO noch verbundene Unternehmen dürfen Direktor oder Aufseher bestimmen oder selbst diese Rollen übernehmen. Der Zweck der Stiftung beschränkt sich auf Halten, Schützen und Lizenzieren von Rechten. Den Namen Aave lizenziert sie unentgeltlich für Produktarbeit zurück, und künftige Dienstleisterverträge würden ihr die Arbeitsergebnisse übertragen. Listungen, Parameter, Budgets und die Wahl der Dienstleister bleiben bei den Tokenhaltern; die Stiftung hat weder Stimme noch Veto noch beratende Rolle. Die DAO behält ein Zustimmungsrecht bei Satzungsänderungen, bei Verfügungen über die Kernrechte und bei Fusionen, kann die Stiftung auflösen und erhält vierteljährlich einen Bericht über Vermögen, Ausgaben und Rechtsstreitigkeiten.
Der Vorschlag räumt ein, dass DeFi-Stiftungen in der Kritik stehen, weil sie mit der Zeit Ermessen anhäufen – meist, weil sie von jährlichen Zuschüssen aus der Kasse leben und vom Team besetzt sind, das sie vorgeschlagen hat –, und erklärt, das Design schließe beides aus. Findet sich ein Konsens, folgen eine Snapshot-Abstimmung und ein On-Chain-Vorschlag.

Was das bedeutet
Für AAVE-Halter liegt die Substanz in den Beschränkungen, nicht in der Gesellschaft: wer den Direktor ernennt, was die Stiftung entscheiden darf und wogegen die DAO ein Veto hat. Diese Klauseln sollte man vor der Snapshot-Abstimmung lesen, denn an ihnen werden die späteren Phasen – die Übertragung von Marke und Code – gemessen.