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ASIC konsultiert Standards für Verwahrung, Handel und Kapital von Krypto-Plattformen

Die australische Finanzaufsicht ASIC hat am 15. Oktober 2026 das Konsultationspapier 392 veröffentlicht. Es beschreibt, wie sie den Corporations Amendment (Digital Assets Framework) Act 2026 umsetzen will. Das Gesetz unterstellt Plattformen für digitale Vermögenswerte (DAPs) und Plattformen für tokenisierte Verwahrung (TCPs) der Lizenzpflicht für Finanzdienstleister und tritt laut ASIC am 9. April 2027 in Kraft.

Was das 77-seitige Papier enthält. Vorläufige Entwürfe für Standards, geplante Änderungen und Erleichterungen nach dem Corporations Act sowie den Entwurf eines Leitfadens für DAPs und TCPs. ASIC betont, dass die beigefügten Entwürfe nur zur Veranschaulichung dienen und die endgültigen Regeln deutlich abweichen können; Teile hängen zudem von Verordnungen ab, die die Regierung noch vorbereitet.

ASIC konsultiert Standards für Verwahrung, Handel und Kapital von Krypto-Plattformen
ASIC konsultiert Standards für Verwahrung, Handel und Kapital von Krypto-Plattformen — Coin Brief

Ausgewählte Vorschläge.

  • Keine Pflicht zur Verwahrung im Inland: ASIC will nicht vorschreiben, dass zugrunde liegende Vermögenswerte in Australien gehalten werden, und fragt, ob dann Notfallregelungen nötig wären.
  • Wallet-Aufzeichnungen: Betreiber sollen Wallet-Strukturen, Adressen und Kontrollverhältnisse mindestens sieben Jahre dokumentieren und ASIC vierteljährlich eine Liste der Wallets und Adressen mit Kundenvermögen melden.
  • Handelsverhalten: Standards sollen Betreiber verpflichten, Marktmissbrauch einzudämmen; ASIC fragt, ob eine Meldepflicht bei Sperrung oder Ausschluss von Kunden wegen Verdachts unerwünschte Folgen hätte.
  • Liquidität und Kapital: Für DAP- und TCP-Betreiber sind eigene Vorgaben zu Liquiditätsbedarf, Prüfung und Netto-Sachvermögen (NTA) geplant, für den NTA-Test stehen drei Varianten zur Wahl. Für Lizenznehmer, die als Eigenhändler auftreten, schlägt das Papier liquide Überschussmittel von 50.000 Dollar plus 5 % der bereinigten Verbindlichkeiten zwischen 1 und 100 Millionen Dollar und 0,5 % darüber vor.
  • Stablecoins im Kapital: „Eingeschränkte Stablecoins“ sollen nicht auf die Finanzanforderungen von Finanzdienstleistern angerechnet werden dürfen.

Zeitplan. Stellungnahmen gehen bis 27. November 2026 an das Fintech-Team der ASIC. Zwischen November 2026 und März 2027 will die Behörde die Rückmeldungen auswerten und den Leitfaden festlegen, im März 2027 sollen Regeln und Leitfaden erscheinen.

Quelle: ASIC, Konsultationspapier 392 „Digital asset law reform implementation: Proposed standards and guidance“ — https://download.asic.gov.au/media/0pqj5lgc/cp392-published-15-october-2026.pdf