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BaFin verweigert futurum bank, Betreiberin von Bitcoin.de, nach über 15 Monaten die MiCA-Erlaubnis

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat den Antrag der futurum bank AG, der Tochter der Bitcoin Group SE und Betreiberin der Plattform Bitcoin.de, auf Zulassung als Kryptowerte-Dienstleister nach der EU-Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCAR) abgelehnt. Die Bitcoin Group veröffentlichte die Entscheidung am 6. Oktober in einer Ad-hoc-Mitteilung nach Artikel 17 MAR.

Der Antrag war am 27. Juni 2025 gestellt worden. Nach einer Vorabinformation erwartet die futurum bank die förmliche Zustellung jederzeit. Die BaFin hat darauf hingewiesen, dass ihre bisherige Duldung der Kryptowerte-Dienstleistungen der Bank entfällt.

BaFin verweigert futurum bank, Betreiberin von Bitcoin.de, nach über 15 Monaten die MiCA-Erlaubnis
BaFin verweigert futurum bank, Betreiberin von Bitcoin.de, nach über 15 Monaten die MiCA-Erlaubnis — Coin Brief

Folgen für Bitcoin.de. Die Ablehnung habe erhebliche Auswirkungen auf das Geschäftsmodell der Plattform, so das Unternehmen. Weil das Verfahren bereits mehr als 15 Monate dauerte, hatte sich die Geschäftsführung auf eine Ablehnung vorbereitet; der operative Handel ist seit dem 12. Juni 2026 weitgehend ausgesetzt.

Der Plan. Die futurum bank will einen Kooperationsvertrag mit einem regulierten Institut in Deutschland schließen, damit Kunden über die erneuerte bitcoin.de-App wieder handeln können. Dieses Institut soll zunächst als Handelspartner der Kunden auftreten, eine weitere regulierte deutsche Partei als Verwahrer. Die futurum bank verwahrt die Kundenvermögen bis zur Übertragung an den neuen Verwahrer weiter; alle Kundenansprüche bleiben nach eigenen Angaben vollständig bestehen.

Nächste Schritte. Bitcoin Group SE und futurum bank prüfen die Entscheidung. Ein Widerspruch ist binnen eines Monats nach Zustellung möglich, und die futurum bank kann künftig erneut einen Antrag stellen.