Richter lässt Geminis 5-Mio.-Dollar-CFTC-Beschluss bestehen, obwohl beide Seiten ihn aufheben wollten
Ein Bundesrichter hat sich geweigert, Geminis 5-Millionen-Dollar-Vergleich mit der Commodity Futures Trading Commission (CFTC) aufzuheben, obwohl die Behörde sich dem Antrag der Börse angeschlossen hatte, berichtete crypto.news am 16. Oktober 2026. In der Entscheidung vom 15. Oktober in CFTC v. Gemini Trust Company LLC ließ Richter Alvin Hellerstein den Consent Order von Januar 2025 in Kraft. Die Zivilstrafe von 5 Millionen Dollar war bereits gezahlt und wird nach dem Vorschlag der Parteien nicht zurückerstattet; strittig war daher die dauerhafte Unterlassungsanordnung gegen falsche oder irreführende Angaben gegenüber der CFTC und die übrigen fortwirkenden Bedingungen. (Diese Darstellung ist die Berichterstattung von crypto.news über Entscheidung und Aktenzeichen; maßgeblich ist der Beschluss selbst im Verfahren 1:22-cv-04563-AKH.)
Wie der Fall hierher kam. Die CFTC verklagte Gemini 2022 wegen Aussagen, die während der Prüfung eines Bitcoin-Futures-Kontrakts durch die Behörde gemacht wurden, der gegen einen Auktionspreis an Geminis Börse abgerechnet hätte; es ging um angeblich falsche oder irreführende Angaben gegenüber der Aufsicht, nicht um den Vorwurf, der Handel an der Börse sei betrügerisch. Gemini bestritt dies und schloss weniger als drei Wochen vor einem angesetzten Prozess einen Vergleich mit einem am 6. Januar 2025 eingetragenen Consent Order, der die 5-Millionen-Strafe und die Unterlassung auferlegte. Gemini gab die Vorwürfe weder zu noch bestritt es sie. crypto.news betont eine wichtige Unterscheidung: Der Beschluss ist eine wirksame gerichtliche Auflage, kein Prozessurteil, das die Vorwürfe bewiesen hätte — eine vorprozessuale Entscheidung von November 2024 (Akteneintrag 182) hatte der CFTC ein summarisches Urteil verweigert, außer in der Frage, ob Gemini die Angaben „gemacht“ habe.

Warum die Aufhebung scheiterte. Im Mai 2026 beantragten CFTC und Gemini gemeinsam nach Rule 60(b)(5) und hilfsweise 60(b)(6), den Beschluss oder seine zukunftsgerichteten Teile aufzuheben; die CFTC nannte sechs Bedenken zu ihrem früheren Vorgehen und erklärte, die gezahlte Strafe werde nicht zurückgegeben. Hellersteins Begründung laut Bericht: Rule 60(b)(5) verlangt eine erhebliche Änderung der Tatsachen oder des Rechts, die die weitere Durchsetzung unbillig macht, und eine geänderte Durchsetzungspolitik samt neuem Bewusstsein für ältere Tatsachen genügt dem nicht — Informationen, die vor dem Urteil existierten, können von einer Partei neu erfahren werden, ohne ein neues nachträgliches Ereignis zu sein. Die „außergewöhnlichen Umstände“ nach 60(b)(6) taugen nicht als allgemeine Berufung gegen eine nun bereute Abmachung. Eine Aufsicht könne künftig ähnliche Fälle nicht verfolgen oder eine Anordnung weniger streng durchsetzen, aber einen bestehenden Beschluss nicht per Pressemitteilung oder Richtlinienvermerk auslöschen.
Die Schlussfolgerung von crypto.news — und die ehrliche — lautet: Beides ist wahr und hebt sich nicht gegenseitig auf: Die CFTC änderte öffentlich ihre Sicht auf die eigene Ermittlung, und das Gericht fand keine ausreichende Rechtsgrundlage, das Vergleichsurteil aufzuheben. Strafe und zukunftsgerichtete Auflagen bleiben bestehen.
Quelle: crypto.news, „The CFTC changed its mind on Gemini. The judge did not.“ — https://crypto.news/the-cftc-changed-its-mind-on-gemini-the-judge-did-not/