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ESMA: Lizenzierte Anbieter sollen nicht MiCA-konforme Stablecoins einstellen

Die EU-Wertpapieraufsicht ESMA hat am 8. Oktober eine Stellungnahme veröffentlicht, was nationale Aufseher von Kryptodienstleistern (CASPs) bei Stablecoins erwarten sollen, die nicht MiCA-konform sind — an eine Währung oder einen Korb von Werten gekoppelte Token (in MiCA-Sprache EMTs und ARTs), deren Emittenten die Anforderungen der Verordnung nicht erfüllen.

Die Kernaussage. Nach MiCA zugelassene CASPs sollen keine Dienste mehr im Zusammenhang mit nicht MiCA-konformen Stablecoins für Kunden in der EU erbringen. ESMA stellt klar, dass dies den gesamten Umfang der MiCA-Dienste betrifft — Betrieb von Handelsplattformen, Tausch, Orderausführung, Platzierung, Annahme und Übermittlung von Aufträgen, Anlageberatung, Transfers, Verwahrung und Verwaltung sowie Portfolioverwaltung —, einzeln oder kombiniert.

Was die Aufsicht tun soll.

  • Sicherstellen, dass Marktteilnehmer solche Token über ihre Dienste weder halten, neu einführen noch den Zugang dazu ermöglichen.
  • Von CASPs technische, vertragliche und organisatorische Kontrollen verlangen, die diese Token in der EU unzugänglich halten, einschließlich Kontrollen, die Kunden am Erwerb oder Ausbau von Positionen hindern.
  • Bestehende Positionen so schnell wie möglich, spätestens drei Monate nach Veröffentlichung der Stellungnahme abbauen lassen.
ESMA: Lizenzierte Anbieter sollen nicht MiCA-konforme Stablecoins einstellen
ESMA: Lizenzierte Anbieter sollen nicht MiCA-konforme Stablecoins einstellen — Coin Brief

Was weiter erlaubt ist. Fortgesetzte Dienste sollen streng auf das beschränkt sein, was für Liquidation, Umtausch, Auszahlung, Übertragung oder Verwahrung solcher Werte nötig ist — zeitlich begrenzt, risikobasiert und eng beaufsichtigt. Praktisch heißt das: Wer bei einem EU-lizenzierten Anbieter einen nicht konformen Stablecoin hält, sollte damit rechnen, aussteigen zu können, aber nicht mehr zu handeln oder nachzukaufen.

Was die Stellungnahme ist. Sie richtet sich an die nationalen Aufsichtsbehörden und ist keine neue Verordnung; ESMA nennt keine konkreten Token. Wirkung entfaltet sie über die Aufseher, die CASPs zulassen und prüfen. Der Zeitrahmen ist konkret: Vom 8. Oktober an gerechnet läuft die Dreimonatsfrist für den Abbau bestehender Positionen bis Anfang Januar 2027.

Warum das zählt. Die Stellungnahme schließt die Lücke zwischen „eine EU-Plattform darf diesen Token nicht öffentlich anbieten“ und „eine EU-Plattform hält ihn über Verwahrung, Transfers oder Beratung weiter verfügbar“. Für Nutzer ist die praktische Frage, welche Stablecoins ihre EU-Börse weiter unterstützt — und wie lange sie Zeit haben, aus den anderen auszusteigen.

Quelle: ESMA-Mitteilung zur Stellungnahme über nicht zugelassene Stablecoins, 8. Oktober 2026 — https://www.esma.europa.eu/press-news/esma-news/esma-sets-out-supervisory-expectations-services-related-unauthorised